Schwerbehindertenausweis

Der Schwerbehindertenausweis dient als Nachweis der Schwerbehinderung bei der Inanspruchnahme von Rechten und Nachteilsausgleichen, die Menschen mit einer Behinderung per Gesetz zustehen. Für unsere Kinder bedeutet dies ganz konkret Vergünstigungen bei der Besteuerung des Einkommens in Form von Steuerfreibeträgen, die ggf. auf die Eltern übertragen werden können sowie vergünstigte bzw. unentgeltliche Beförderung mit Bus und Bahn. In vielen kulturellen Einrichtungen ist der Eintritt ebenfalls vergünstigt (Zoo, Botanischer Garten etc.). Auf dem Ausweis werden die Gültigkeit, der Grad der Behinderung (GdB) sowie sogenannte Merkzeichen eingetragen. Da man erst von einer Schwerbehinderung ab einem Grad von mindestens 50% spricht, kann der eingetragene Wert zwischen 50 und 100 liegen. Je höher der GdB, desto höher auch die steuerlichen Entlastungen (Ausnahme: Merkzeichen H für hilflos ermöglicht die höchste Entlastung). Die eingetragenen Merkzeichen hängen vom gesundheitlichen Zustand des Antragstellers ab. Bei unseren Kindern sind hauptsächlich die Merkzeichen B für Begleitperson, G für gehbehindert und H für hilflos zu erwarten. Je nach Ausprägung können natürlich auch die Merkzeichen aG für außergewöhnlich gehbehindert (Parkerleichterungen), Bl für blind oder Gl für gehörlos zum Tragen kommen, die wiederum Nachteilsausgleiche nach sich ziehen. Eine vollständige Auflistung findet man hier (Quelle: Wikipedia)
Einen Schwerbehindertenausweis beantragt man beim zuständigen Versorgungsamt bzw. Landesamt. Die jeweilige Adresse kann man beim Bürgeramt der Stadt erfragen. Hier findet ihr eine Adressliste mit Kontaktdaten für alle Bundesländer.
Die Antragstellung an sich verläuft folgendermaßen:
Die Bearbeitung eines Antrags auf Anerkennung der Schwerbehinderung kann dauern. Man bekommt im Normalfall eine Bestätigung des Antragseingangs, auf dem dann auch vermerkt ist, wo die Bearbeitungsdauer in Erfahrung zu bringen ist. Nicht selten handelt es sich um mehrere Monate. Aber auch hier gilt wie bei der Antragstellung auf Pflegestufe: die Nachteilsausgleiche gelten rückwirkend ab Antragstellung.
Eine ausführliche Erläuteung zu den einzelnen Merkzeichen auf dem Schwerbehindertenausweis (B, G, H, aG, BI, GI) und deren Nachteilsausgleiche findet ihr hier.
Einen Schwerbehindertenausweis beantragt man beim zuständigen Versorgungsamt bzw. Landesamt. Die jeweilige Adresse kann man beim Bürgeramt der Stadt erfragen. Hier findet ihr eine Adressliste mit Kontaktdaten für alle Bundesländer.
Die Antragstellung an sich verläuft folgendermaßen:
- Formular beim zuständigen Amt herunterladen
- Formular ausfüllen
- sämtliche Arztunterlagen sowie ggf. vorhandene genetische Gutachten in Kopie beilegen
- aufgelistete Ärzte "vorwarnen/ informierien", dass sich möglicherweise ein Amt melden wird, um nach Aktenlage und Rücksprache den Grad der Behinderung festzulegen
- WARTEN (kann mehrere Monate dauern)
- Die Begründung des Amtes bei Erfolg und nicht Erfolg lesen und ggf. Widerspruch einlegen
Die Bearbeitung eines Antrags auf Anerkennung der Schwerbehinderung kann dauern. Man bekommt im Normalfall eine Bestätigung des Antragseingangs, auf dem dann auch vermerkt ist, wo die Bearbeitungsdauer in Erfahrung zu bringen ist. Nicht selten handelt es sich um mehrere Monate. Aber auch hier gilt wie bei der Antragstellung auf Pflegestufe: die Nachteilsausgleiche gelten rückwirkend ab Antragstellung.
Eine ausführliche Erläuteung zu den einzelnen Merkzeichen auf dem Schwerbehindertenausweis (B, G, H, aG, BI, GI) und deren Nachteilsausgleiche findet ihr hier.