Pflege

Wie beantrage ich einen Pflegegrad?
Ihr seid auf dieser Seite, weil ihr euch fragt, ob ihr einen Pflegegrad beantragen könnt und wie das funktioniert? Die Informationen dazu sind, wie überall, sehr verschieden und reichen von "Sofort nach der Geburt" bis "Nicht, bevor das Kind nicht mindestens 1 Jahr alt ist". Aus Erfahrung würde ich jedem raten, so früh wie möglich den Pflegegrad zu beantragen, denn eine Gewährung und damit die Zahlung des Pflegegeldes gilt ab dem Zeitpunkt der Antragstellung. Gleichzeitig muss man sich jedoch auch bewusst machen, dass dies vermutlich der einzige Zeitpunkt ist, in dem man die Defizite in der Entwicklung seines Kindes hervorhebt und den Schwerpunkt auf die Schwierigkeiten im Alltag lenkt. Das ist keine einfache Situation, die letztlich erfolgreiche Beantragung entschädigt jedoch...
Der Medizinischer Dienst der Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) hat ein Dokument veröffentlicht in dem die neuen Begutachtungsgrundlagen erläutert sind.
Ihr seid auf dieser Seite, weil ihr euch fragt, ob ihr einen Pflegegrad beantragen könnt und wie das funktioniert? Die Informationen dazu sind, wie überall, sehr verschieden und reichen von "Sofort nach der Geburt" bis "Nicht, bevor das Kind nicht mindestens 1 Jahr alt ist". Aus Erfahrung würde ich jedem raten, so früh wie möglich den Pflegegrad zu beantragen, denn eine Gewährung und damit die Zahlung des Pflegegeldes gilt ab dem Zeitpunkt der Antragstellung. Gleichzeitig muss man sich jedoch auch bewusst machen, dass dies vermutlich der einzige Zeitpunkt ist, in dem man die Defizite in der Entwicklung seines Kindes hervorhebt und den Schwerpunkt auf die Schwierigkeiten im Alltag lenkt. Das ist keine einfache Situation, die letztlich erfolgreiche Beantragung entschädigt jedoch...
Der Medizinischer Dienst der Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) hat ein Dokument veröffentlicht in dem die neuen Begutachtungsgrundlagen erläutert sind.
Begutachtungsgrundlagen vom MDSIn dem Dokument werden die neuen Begrifflichkeiten erklärt und auf die 6 relevanten Module für die Einstufung in einen Pflege Grad eingegangen.
Nach dieser Vorlage beurteilt der MDK die Einstufung der Pflegebedürftigkeit. Erscheinungsdatum: Feb. 2017 |
Eine ausführliche Fassung der Begutachtungsrichtlinien (BRI) findet ihr hier (Erscheinungsdatum 15.04.2016).
Eine Beantragung des Pflegegrads verläuft folgendermaßen:
- Beratungsblätter und Formular zur Antragstellung bei der Krankenkasse anfordern
- Formular ausgefüllt zurückschicken
- Pflegetagebuch vorbereiten (die Punkte aus den Begutachtungsgrundlagen berücksichtigen)
- Terminvereinbarung mit dem medizinischen Dienst der Krankenkassen
- Begutachtung durch den MDK
- Gutachten abwarten und nach Erhalt gründlich prüfen
Die Beantragung des Pflegegrades ist ein sehr aufwändiges Unterfangen. Man sollte für die Dauer einiger Tage ein Pflegetagebuch führen, um eine genauere Vorstellung vom tatsächlichen Pflegeaufwand zu bekommen, da man tendenziell dazu neigt diesen bei den eigenen Kindern runterzuspielen bzw. als vollkommen normal anzusehen. Der MDK hingegen beurteilt nur den Mehraufwand gegenüber einem Kind ohne Einschränkungen. Daher ist es sinnvoll, sich vor der Begutachtung in die Lage eines Außenstehenden zu versetzen und für die verhältnismäßig kurze Zeitspanne der Beantragung den wirklich anfallenden Pflegeaufwand wahrzunehmen und zu dokumentieren.
Gewichtung der Module
Übersicht der Vergütung des Pflegegrades
Die Gewährung des Pflegegrades ist Grundvoraussetzung für die Themen Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege und zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen:
- Verhinderungspflege:
Ist eine Pflegeperson wegen Erholungsurlaubs, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegekasse die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens vier Wochen je Kalenderjahr. Voraussetzung ist, dass die Pflegeperson den Pflegebedürftigen vor der erstmaligen Verhinderung mindestens sechs Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt hat. Es handelt sich nicht um einen klassischen Antrag, sondern vielmehr um eine Leistung der Krankenkasse, die per Formular abgerufen werden kann. - Kurzzeitpflege:
Kurzzeitpflege ist eine vorübergehende Pflege und Betreuung einer pflegebedürftigen Person in einer vollstationären Einrichtung für einen Zeitraum von bis zu vier Wochen je Kalenderjahr bei krankheits-, urlaubs- oder sonstig bedingter Verhinderung der Pflegeperson. - Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen:
Anspruch auf zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen in Form eines monatlichen Grundbetrags haben Versicherte mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz sowie Pflegebedürftige mit der Pflegestufe I bis III ohne erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz. Versicherte mit in erhöhtem Maße eingeschränkter Alltagskompetenz erhalten monatlich einen erhöhten Betrag. Die zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen dienen der Erstattung von Aufwendungen, die dem Versicherten im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme folgender Leistungen entstehen: Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege, zugelassene Pflegedienste mit besonderen Angeboten der allgemeinen Anleitung und Betreuung, anerkannte niedrigschwellige Betreuungs- und Entlassungsangebote. Die monatlichen Beträge werden nicht ausgezahlt sondern direkt mit dem anerkannten Träger der Leistung abgerechnet.
Ab dem 1. Januar 2017 gilt der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff, der durch das Zweite Pflegestärkungsgesetz eingeführt worden ist. Die Kriterien für die Begutachtung durch die Gutachterinnen und Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung und Medicproof wurden neu gefasst und die Leistungen der Pflegeversicherung auf dieser Grundlage verbessert. Aus drei Pflegestufen werden fünf Pflegegrade.
Die Neuerungen findet ihr auf der Seite des Bundesministerium für Gesundheit.
(Quelle: Bundesministerium für Gesundheit)