Pflege
Pflegegrad beantragen – früh informieren, richtig begleitenIhr fragt euch, ob und wie ihr einen Pflegegrad für euer Kind beantragen könnt? Diese Frage beschäftigt viele Eltern, denn die Informationen dazu sind oft widersprüchlich. Manche sagen: „Sofort nach der Geburt!“ – andere raten zu warten, bis das Kind mindestens ein Jahr alt ist.
Unsere Erfahrung zeigt:
Es ist sinnvoll, so früh wie möglich einen Antrag auf Pflegegrad zu stellen. Denn: Eine Bewilligung gilt rückwirkend ab dem Antragsdatum, nicht ab dem Zeitpunkt der Genehmigung.
Wichtig zu wissen:
Der Antrag auf Pflegegrad ist oft das erste Mal, dass ihr die besonderen Herausforderungen eures Alltags schriftlich darlegen müsst. Das kann emotional belastend sein – denn ihr werdet gebeten, die Defizite und Einschränkungen eures Kindes zu benennen. Doch genau das ist notwendig, um die passende Unterstützung zu erhalten.
Was hilft weiter?Der Medizinische Dienst (MD) hat eine offizielle Orientierungshilfe veröffentlicht:
„Begutachtungsgrundlagen für Kinder – Pflegebedürftigkeit von Kindern unter 18 Jahren“
Dieses Dokument erläutert die neuen Grundlagen der Pflegebegutachtung – speziell für Kinder – und kann euch gezielt auf das Begutachtungsgespräch vorbereiten.
Unsere Erfahrung zeigt:
Es ist sinnvoll, so früh wie möglich einen Antrag auf Pflegegrad zu stellen. Denn: Eine Bewilligung gilt rückwirkend ab dem Antragsdatum, nicht ab dem Zeitpunkt der Genehmigung.
Wichtig zu wissen:
Der Antrag auf Pflegegrad ist oft das erste Mal, dass ihr die besonderen Herausforderungen eures Alltags schriftlich darlegen müsst. Das kann emotional belastend sein – denn ihr werdet gebeten, die Defizite und Einschränkungen eures Kindes zu benennen. Doch genau das ist notwendig, um die passende Unterstützung zu erhalten.
Was hilft weiter?Der Medizinische Dienst (MD) hat eine offizielle Orientierungshilfe veröffentlicht:
„Begutachtungsgrundlagen für Kinder – Pflegebedürftigkeit von Kindern unter 18 Jahren“
Dieses Dokument erläutert die neuen Grundlagen der Pflegebegutachtung – speziell für Kinder – und kann euch gezielt auf das Begutachtungsgespräch vorbereiten.
Begutachtungsgrundlagen vom MDSIn dem Dokument werden die neuen Begrifflichkeiten erklärt und auf die 6 relevanten Module für die Einstufung in einen Pflege Grad eingegangen.
Nach dieser Vorlage beurteilt der MDK die Einstufung der Pflegebedürftigkeit. Erscheinungsdatum: Feb. 2017 |
Eine ausführliche Fassung der Begutachtungsrichtlinien (BRI) findet ihr hier (Erscheinungsdatum 15.04.2016).
Eine Beantragung des Pflegegrads verläuft folgendermaßen:
- Beratungsblätter und Formular zur Antragstellung bei der Krankenkasse anfordern
- Formular ausgefüllt zurückschicken
- Pflegetagebuch vorbereiten (die Punkte aus den Begutachtungsgrundlagen berücksichtigen)
- Terminvereinbarung mit dem medizinischen Dienst der Krankenkassen
- Begutachtung durch den MDK
- Gutachten abwarten und nach Erhalt gründlich prüfen
Die Beantragung des Pflegegrades ist ein sehr aufwändiges Unterfangen. Man sollte für die Dauer einiger Tage ein Pflegetagebuch führen, um eine genauere Vorstellung vom tatsächlichen Pflegeaufwand zu bekommen, da man tendenziell dazu neigt diesen bei den eigenen Kindern runterzuspielen bzw. als vollkommen normal anzusehen. Der MDK hingegen beurteilt nur den Mehraufwand gegenüber einem Kind ohne Einschränkungen. Daher ist es sinnvoll, sich vor der Begutachtung in die Lage eines Außenstehenden zu versetzen und für die verhältnismäßig kurze Zeitspanne der Beantragung den wirklich anfallenden Pflegeaufwand wahrzunehmen und zu dokumentieren.
Gewichtung der Module
Übersicht der Vergütung des Pflegegrades
Die Gewährung des Pflegegrades ist Grundvoraussetzung für die Themen Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege und zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen:
- Verhinderungspflege:
Ist eine Pflegeperson wegen Erholungsurlaubs, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegekasse die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens vier Wochen je Kalenderjahr. Voraussetzung ist, dass die Pflegeperson den Pflegebedürftigen vor der erstmaligen Verhinderung mindestens sechs Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt hat. Es handelt sich nicht um einen klassischen Antrag, sondern vielmehr um eine Leistung der Krankenkasse, die per Formular abgerufen werden kann. - Kurzzeitpflege:
Kurzzeitpflege ist eine vorübergehende Pflege und Betreuung einer pflegebedürftigen Person in einer vollstationären Einrichtung für einen Zeitraum von bis zu vier Wochen je Kalenderjahr bei krankheits-, urlaubs- oder sonstig bedingter Verhinderung der Pflegeperson. - Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen:
Anspruch auf zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen in Form eines monatlichen Grundbetrags haben Versicherte mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz sowie Pflegebedürftige mit der Pflegestufe I bis III ohne erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz. Versicherte mit in erhöhtem Maße eingeschränkter Alltagskompetenz erhalten monatlich einen erhöhten Betrag. Die zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen dienen der Erstattung von Aufwendungen, die dem Versicherten im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme folgender Leistungen entstehen: Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege, zugelassene Pflegedienste mit besonderen Angeboten der allgemeinen Anleitung und Betreuung, anerkannte niedrigschwellige Betreuungs- und Entlassungsangebote. Die monatlichen Beträge werden nicht ausgezahlt sondern direkt mit dem anerkannten Träger der Leistung abgerechnet.
Ab dem 1. Januar 2017 gilt der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff, der durch das Zweite Pflegestärkungsgesetz eingeführt worden ist. Die Kriterien für die Begutachtung durch die Gutachterinnen und Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung und Medicproof wurden neu gefasst und die Leistungen der Pflegeversicherung auf dieser Grundlage verbessert. Aus drei Pflegestufen werden fünf Pflegegrade.
Die Neuerungen findet ihr auf der Seite des Bundesministerium für Gesundheit.
(Quelle: Bundesministerium für Gesundheit)