DAS GANZ NORMALE LEBEN
  • Home
  • Über uns
  • Down-Syndrom verstehen
    • Erste Infos
    • Was ist Trisomie 21?
    • Entwicklungstabelle
    • Stillen bei Kindern mit Down-Syndrom
    • Begleiterscheinungen bei Down-Syndrom >
      • Muskel-Hypotonie
      • Sensorische Integration
      • Dyspraxien
      • Lernen & Leben mit Sinn
      • Sprache verstehen – Sprache fördern
  • Therapien
  • Behörden
    • Pflege
    • Schwerbehindertenausweis
    • Behindertentestament
  • Willkommen
    • Eltern Brief
    • Back on Track
    • Frühförderung
    • Geschwister
    • Familie
    • Vernetzen
  • Weiteres
    • Literatur
    • Videos
    • Angebot Lebenshilfe (Berlin)
    • Iven Intensivwoche
    • Kinder mit Downsyndrom in einer Fashion-Kampagne

Behindertentestament

Wenn dein Kind mit Down-Syndrom erbberechtigt ist, lohnt es sich, frühzeitig vorzusorgen. Denn ohne besondere Regelung kann das geerbte Vermögen auf Sozialleistungen angerechnet werden – der Sozialträger hätte dann unter Umständen Zugriff darauf.
Mit einer passenden testamentarischen Gestaltung – zum Beispiel einem Behindertentestament – kannst du sicherstellen, dass dein Kind bestmöglich versorgt ist und gleichzeitig seine Ansprüche auf staatliche Unterstützung nicht verliert.
Bild

Was ist ein Behindertentestament?

Ein Behindertentestament ist eine besondere Form des Testaments, wenn ein Erbe eine Behinderung hat. Es schützt das Vermögen vor dem Zugriff durch Sozialhilfeträger und stellt sicher, dass der betroffene Mensch dauerhaft vom Erbe profitiert – ohne den Verlust von Sozialleistungen.
Durch eine clevere rechtliche Gestaltung bleibt das Erbe in der Familie und sichert die bestmögliche Versorgung des Kindes – heute und in Zukunft.

​Ziele des Behindertentestaments

  • Verbesserung der Situation des behinderten Kindes
  • Sicherung des Vermögens für weitere Kinder, weitere Verwandte oder Einrichtungen 
  • Ausschluss des Zugriffs des Staates auf das Vermögen 

Wo liegt das Problem, wenn ein Mensch mit Behinderung etwas erbt? 

Warum ein Behindertentestament so wichtig istWenn ein Mensch mit Behinderung auf Pflege oder Betreuung angewiesen ist, entstehen häufig hohe Kosten – zum Beispiel für einen Heimplatz oder ambulante Hilfen. In vielen Fällen übernimmt der Staat diese Ausgaben.
Hat die betroffene Person jedoch eigenes Vermögen, muss sie dieses zunächst selbst aufbrauchen, bevor staatliche Leistungen greifen. Das bedeutet:
Erbt ein Mensch mit Behinderung direkt, kann das gesamte Erbe zur Finanzierung der Pflege verwendet werden – und geht letztlich an den Staat.

Das ist oft nicht im Sinne der Eltern, die möchten, dass ihr Kind dauerhaft abgesichert ist und persönlich vom Erbe profitiert.
Ein Behindertentestament kann genau das verhindern – es schützt das Erbe und stellt sicher, dass dein Kind langfristig unterstützt wird, ohne Sozialleistungen zu verlieren.

Beispiel mit einer Musterfamilie

Was passiert wenn ein Elternteil stirbt und keine Regelung über ein Testament in Kraft tritt? (Beispiel Familie: Mama, Papa und 2 Kinder - davon ist ein Kind behindert)
  • 50 % des Erbes geht an den hinterblieben Elternteil
  • 25 % gehen jeweils an die beiden Kinder

Mit der Erbschaft werden sofort 50 % des Erbteils (also 12,5 %) Überleitungsfähig und können von der Sozialhilfe eingefordert werden. Das betrifft nur die Kinder, die soziale Leistungen vom Staat beziehen. Wir gehen davon aus, dass bei Kindern mit Behinderung und insbesondere bei Kindern mit Down-Syndrom dies der Fall ist. 

Muss jeder Mensch mit Behinderung mit Nachteilen beim Erbe rechnen? 

Alle Menschen mit Behinderung, die Geld für Pflege oder Hilfen vom Staat bekommen, müssen mit Nachteilen rechnen. Denn alle Erben mit Behinderung müssen für die Pflege oder Heimkosten erst das eigene Vermögen benutzen. So können Ehepartner, Kinder oder Enkelkinder mit Behinderung das Erbe verlieren, weil es an den Staat fällt. 

Wäre die Enterbung eine Lösung? 

Nein. Denn dem Erben mit Behinderung steht auf jeden Fall der Pflichtteil zu (der im Beispiel der Musterfamilie 12,5 % beträgt). Und der Staat fordert in so einem Fall den Pflichtteil ein. Der Pflichtteil ist die Hälfte des eigentlichen Erbes. 

Wie kann man also das Vermögen von dem Zugriff auf der Behörden schützen?

Die Lösung ist ein Behindertentestament aufzusetzen. 

​Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Notwendigkeit eines Behindertentestaments bestätigt. 
Wichtig ist, dass im Erbfall auch das Kind mit Down-Syndrom als Erbe eingesetzt wird aber nicht als uneingeschränkter Vorerbe, sondern als nicht befreiter Vorerbe.


Nicht befreiter Vorerbe
  • Mindestens dem Pflichtteilanspruch von 12,5 % (besser 1% höher) nach oben sind keine Grenzen gesetzt.
  • Stehen nur die Erträge aus dem vererbten Vermögen zu (zum Verleben)
  • Erbe auf Zeit - lebt der Vorerbe nicht mehr muss das Vermögen an den Nacherben gehen (Nacherbe muss bestimmt werden - in der Regel der überlebende Elternteil,)

Eine Bedingung ist das für den nicht befreiten Vorerbe ein Testamentsvollstrecker hinterlegt werden muss.

Testamentsvollstrecker
  • Ist zwingend notwendig wenn ein nicht befreiter Vorerbe eingesetzt wird  
  • Er fällt alle Entscheidung bezüglich der Verwendung der Erträge aus dem Erbe und gegenüber den Ämtern und Kindern
  • Wer ist dafür geeignet? 
    • der andere Elternteil 
    • Geschwister oder nahe Verwandte denen man uneingeschränkt vertraut  
  • Wer ist dafür geeignet wenn beide Elternteile verstorben sind?
    • Eine Person, die der Familie nahe steht und der man vertraut
    • Der die Familienumstände und Kinder kennt
    • Volljährige Geschwister oder andere nahe Familienmitglieder
  • Die ausgewählte Person muss zustimmen bzw. das Amt annehmen 
  • Kann seinen eigenen Nachfolger vorschlagen 
  • Es sollten mehrere geeignete Personen angegeben werden
  • Aufwand:
    • Einmalige Auflistung des Vermögens
    • Verwaltung des Vermögens des nicht befreiten Vorerben

Ein Notar sollte diese Regelungen (Behindertentestament) beglaubigen. 


Weitere Punkte

  • Es handelt sich um eine Dauertestamentsvollstreckung und gilt solange das Kind lebt
  • Im Testament werden Punkte bzw. Anweisungen an den Testamentsvollstrecker festgelegt, wofür das Erbe eingesetzt werden soll. Beispiel:
    • Was soll dem Kind zugewendet wird
    • Wie wird es zugewendet damit die Leistung nicht an die Sozialen Leistungen angerechnet wird
    • Jährliche Reise- oder Urlaubskosten 
    • Geschenke
    • Finanzielle Mittel für Begleitpersonen usw. 
    • Für die Verbesserung der Lebensqualität des Kindes
    • Es sind keine Obergrenzen festgelegt
      • Die finanzielle Mittel kommen nur aus dem Ertrag des Vermögens des Erbteils
      • In besonderen Fällen darf auch auf das Erbe zugegriffen werden, allerdings nur auf den an den Vorerben zugewiesenen Erbteil

Urteile zum Behindertentestament 

  • OVG Saarlouis vom 17.3.2006 – 3 R 2/05 
  • BGH vom 20.10.1993 - IV ZR 231/92 
  • BGH vom 21.3.1990 - XII ARZ 11/90
© 2025 Das ganz normale Leben – Alle Rechte vorbehalten.

Impressum
Haftungserklärung
Bild
  • Home
  • Über uns
  • Down-Syndrom verstehen
    • Erste Infos
    • Was ist Trisomie 21?
    • Entwicklungstabelle
    • Stillen bei Kindern mit Down-Syndrom
    • Begleiterscheinungen bei Down-Syndrom >
      • Muskel-Hypotonie
      • Sensorische Integration
      • Dyspraxien
      • Lernen & Leben mit Sinn
      • Sprache verstehen – Sprache fördern
  • Therapien
  • Behörden
    • Pflege
    • Schwerbehindertenausweis
    • Behindertentestament
  • Willkommen
    • Eltern Brief
    • Back on Track
    • Frühförderung
    • Geschwister
    • Familie
    • Vernetzen
  • Weiteres
    • Literatur
    • Videos
    • Angebot Lebenshilfe (Berlin)
    • Iven Intensivwoche
    • Kinder mit Downsyndrom in einer Fashion-Kampagne