Inklusion bezogen auf Menschen mit Behinderung
Inklusion und Teilhabe an Bildung bedeuten, dass alle Menschen – insbesondere Kinder und Jugendliche mit Behinderungen – gleichberechtigt und diskriminierungsfrei Zugang zu hochwertiger, inklusiver und unentgeltlicher Bildung haben. Gemäß Artikel 24 Abs. 2 lit. c–e der UN-BRK verpflichtet sich der Staat, ein inklusives Bildungssystem zu gewährleisten, das auf den Grundsätzen der Chancengleichheit, der individuellen Unterstützung und der bestmöglichen Entwicklung der Persönlichkeit basiert.
Dies umfasst insbesondere:
Dies umfasst insbesondere:
- (c) die Bereitstellung der notwendigen Unterstützungsmaßnahmen innerhalb des allgemeinen Bildungssystems, um eine effektive individuelle Förderung zu gewährleisten;
- (d) die Durchführung solcher Maßnahmen in einer Umgebung, die die volle Entfaltung des Potenzials und die soziale Teilhabe bestmöglich unterstützt;
- (e) den Einsatz von qualifiziertem Personal, das in inklusiver Pädagogik geschult ist, sowie gegebenenfalls von pädagogischen Fachkräften zur Unterstützung.